Sozialkosten
Sozialkosten ist der Teil der Aufwendungen des Unternehmers für die Arbeitnehmer, der über die Löhne und GEhälter hinausgeht.
Man unterscheidet:
° Gesetzliche Sozialkosten, deren Grundlage entsprechende Verordnungen und Gesetze sind, nach denen das Unternehmen u,a. zu folgenden Leistungen verpflichtet ist:
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung
Gesetzlivhe Unfallversicherung
° Freiwillige Sozialleistungen, deren Grundlage entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Absprachen in einzelnen Arbeitsverträgen zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft oder einzelnen Belegschaftsmitgliedern sind.
