Sozialkosten

Sozialkosten ist der Teil der Aufwendungen des Unternehmers für die Arbeitnehmer, der über die Löhne und GEhälter hinausgeht.

Man unterscheidet:

° Gesetzliche Sozialkosten, deren Grundlage entsprechende Verordnungen und Gesetze sind, nach denen das Unternehmen u,a. zu folgenden Leistungen verpflichtet ist:

Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung

Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung

Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung

Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung

Gesetzlivhe Unfallversicherung

° Freiwillige Sozialleistungen, deren Grundlage entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Absprachen in einzelnen Arbeitsverträgen zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft oder einzelnen Belegschaftsmitgliedern sind.