Splitting-Tabelle
Die Splitting-Tabelle ist bei der Einkommensteuerzusammenveranlagung von Ehegatten anzuwenden, sog. Splittingverfahren.
Ferner auch in folgenden Fällen:
1. bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt des Todes zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen konnten ( Gnadensplitting ).
2. bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehegatte in de Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist unter bestimmten Voraussetzungen.
