Sponsoring

Unternehmer, die werbewirksam auf sich aufmerksam machen möchten, entscheiden sich häufig dafür, Sportler, Künstler, Musiker und andere Organisationen zu “unterstützten”. Im Gegenzug wird erwartet, dass diese Werbung für einen machen. Auf den ersten Blick eine klare Sache, dass diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Doch die Finanzverwaltung sieht das leider nicht immer so.

Betriebsausgaben?

Gewährt ein Unternehmer jemandem Geld oder geldwerte Vorteile zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen, so kann das damit verbundene Streben nach Werbung, positiver Öffentlichkeitsarbeit oder wirtschaftlichen Vorteilen zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führen.