Steuern
1. Begriff:
Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Zölle und Abschöpfungen fallen hierunter, nicht aber Gebühren für besondere Inanspruchnahme der Verwaltung, z.B. Gerichtsgebühren.
2. Einleitung:
Die Steuern können nach den verschiedensten Gesichtspunkten eingeteilt werden:
- Einteilung nach der Ertragshoheit ( Bundessteuern, Landessteuern, Gemeinschaftssteuern, Gemeindesteuern, Kirchensteuer ).
- Einteilung nach dem Steuergegenstand = Besitzsteuern und Verkehrssteuern. Hierzu gehören die Personensteuern und die Sachsteuern.
- Einteilung nach dem Steuerschuldner, direkte & indirekte Steuern.
