Strafverteidigungskosten Betriebsausgaben?

Kosten für die Verteidigung in einem Strafverfahren können als Betriebsausgaben abziehbar sein, wenn sich der Steuerpflichtige gegen einen strafrechtlichen Vorwurf wehrt, der durch sein betriebliches Verhalten veranlasst ist (z.B. im Rahmen der betrieblichen Aufgabenerfüllung).