Umsatzsteuererklärung
In der Umsatzsteuererklärung müssen Sie als Unternehmer alle Umsätze innerhalb des Kalenderjahres zusammenfassen und ans Finanzamt melden. Grundsätzlich müssen Sie die Umsatzsteuererklärung – wie die übrigen Steuererklärungen auch – bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Für die Umsatzsteuererklärung verwenden Sie den 4-seitigen Hauptvordruck USt 2A und fügen, sofern Sie innergemeinschaftliche Erwerbe, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte oder steuerfreie Umsätze getätigt haben, die Anlage UR bei (Einzelheiten hierzu vgl. auch Vorsteuerabzug, innergemeinschaftlicher Erwerb und innergemeinschaftliche Lieferungen).
Im einfachsten Fall stellt die Umsatzsteuerjahreserklärung die Summe der Voranmeldungen des entsprechenden Jahres dar. Abweichungen können sich allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben, z.B. wegen der erst zum Jahresende vorgenommenen Umsatzversteuerung der privaten Pkw-Nutzung. Ergibt sich eine Abweichung, weil Umsätze unterjährig versehentlich nicht gebucht wurden, so müssen Sie zunächst die entsprechende Voranmeldung ändern und beim Finanzamt einreichen; die Summe der Voranmeldungen und der Jahreserklärungen ist dann wieder identisch. Weicht die Umsatzsteuerjahreserklärung um mehr als 10 % von der Summe der Entgelte ab, ist vorrangig die betreffende Voranmeldung zu korrigieren bzw. die Abweichung ist dem Finanzamt zu erläutern.
Mehrere Betriebe eines Einzelunternehmers sind in einer einzigen Erklärung zusammenzufassen.
