Umschuldung
Aufwendungen für eine Umschuldung sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn die ursprüngliche Schuldaufnahme nicht durch Aufwendungen veranlasst war, die eine außergewöhnliche Belastung darstellen.
Aufwendungen für eine Umschuldung sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn die ursprüngliche Schuldaufnahme nicht durch Aufwendungen veranlasst war, die eine außergewöhnliche Belastung darstellen.