Vermietung und Verpachtung

1. Der Begriff der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG umfasst:

° die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Schiffen, Grundstücksrechten,

° die Einkünfte von Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen,

° Einkünfte aus der zeitlich begrenzten Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen Urheberrechten.

2. Soweit die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind, werden sie nicht als selbständige Einkunftsart i. S. des § 21 EStG aufgefasst.