Verspätungszuschlag

Wenn der Steuerpflichtige eine Frist zur Abgabe einer Steuererklärung nicht einhält, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge bis zu 10 % (max. 25.000 €) der endgültig festgesetzten Steuer erheben (§ 152 Abs. 1-5 AO).