Vervielfältiger
Vervielfältiger ist die Zahl, mit der die > Jahresrohmiete beim > Ertragswertverfahren zu vervielfachen ist. Die Vervielfältiger sind aus den Anlagen 3 – 8 zum BewG zu entnehmen.
Der Vervielfältiger bestimmt sich nach der Grundstücksart, der Bauart und der Bauausführung, dem Baujahr des Gebäudes sowie nach der Einwohnerzahl der Belegenheitsgemeinde im Hauptfeststellungszeitpunkt.
