Von Amts wegen

Die Finanzbehörden haben den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Sie haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzuseten und zu erheben. SIe müssen also objektiv vorgehen. Sie haben auch die für den Beteiligten günstigen Umständen von Amts wegen zu berücksichtigen und zu ermitteln. Sie sollten z.B. die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen usw. anregen.