Wiederbeschaffungskosten
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von oder Schadensbeseitigung an existentiell notwendigen Gegenständen sind in den Grenzen der Notwendigkeit und Angemessenheit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von oder Schadensbeseitigung an existentiell notwendigen Gegenständen sind in den Grenzen der Notwendigkeit und Angemessenheit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.