Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter sind alle jene Güter, denen im Wirtschaftsleben realisierbare Werte zukommen. Aus steuerlicher Zweckbestimmung wird der Begriff Wirtschaftsgut in verschiedenen Steuergesetzen gebraucht.

Unter Wirtschaftsgütern versteht man die der Wirtschaft dienenden und im Wirtschaftsverkehr stehenden Güter, die selbstständig bewertungsfähig sind. Das können sein Sachen oder körperliche Gegenstände i.S. des § 90 BGB, Rechte, Erzeugnisse – wie z.B. elektrischer Strom, Schulden und Lasten, immaterielle Güter. Im Sinne des Einkommensteuergesetzes müssen Wirtschaftsgüter selbstständig bilanzierungsfähig sein.

Bilanzierungsfähig sind solche Vermögensgegenstände, für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorliegen und deren Nutzung sich über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstreckt. Bei passiven Wirtschafstgütern muss es sich um eine bewertungsfähige Last handeln.