Wohnsitz
Einen Wohnsitz i.S. der Steuergesetze hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird(§ 8 AO).
Der Begriff Wohnung ist weit auszulegen i.S. von Räumlichkeiten, die zum Wohnen geeignet sind. Es braucht sich nicht um ein Gebäude oder einen baulich abgeschlossenen Gebäudeteil zu handeln, Wohnraum genügt.
