Zahlstellensteuer
Da der Zinsabschlag nach dem Zinsabschlaggesetz von der auszuzahlenden Stelle eingehalten wird, spricht man auch von Zahlstellensteuer.
Da der Zinsabschlag nach dem Zinsabschlaggesetz von der auszuzahlenden Stelle eingehalten wird, spricht man auch von Zahlstellensteuer.