Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten

Unter Zugrundelegung des Artikel 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG hat der Deutsche Bundesfinanzhof in seinem neuesten Urteil vom 10.02.2005 entschieden, dass die Kürzung der Vorsteuer aus betrieblich veranlassten Bewirtungskosten nicht mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbart ist.

Dieses Urteil hebt damit die gesetzliche Regelung – die ab dem Jahr 1999 galt – ersatzlos auf, das heißt, dass nun auch für die Vergangenheit die als nichtabziehbar deklarierten Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden können.

Damit ist nach dem Fortfall der Beschränkungen des Vorsteuerabzuges bei Reise- und KfZ-Kosten nun auch wieder der volle Vorsteuerabzug bei Bewirtungsaufwendungen möglich.